
Beschaffenheit der Asse


Heike Wiegel bei der anschließenden
Diskussion
„Generell sind Informationen über das Thema sehr schwierig zu bekommen“, leitete Wiegel ein. Anfangs sei der Atommüll noch sorgfältig im Salzbergwerk Asse II eingelagert worden. Später seien mittels Frontlader Atommüll-Fässer in Stollenanlagen abgekippt oder einfach in das Bergwerk eingeworfen worden. „Das Problem ist: es weiß niemand – nicht einmal der Betreiber – was sich so alles in der Asse befindet. Und dies alles geschieht im Geiste der Wissenschaft“, so Dettman. Denn als so genanntes „Forschungsbergwerk“ unterstehe die Asse II dem Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Ein weiteres Problem seien die Bewegungen der Salzstöcke im Bergmassiv der Asse. Durch die Bewegungen entstehen Hohlräume an der Südflanke des Bergmassivs, wodurch Salzlauge ungehindert in die Stollenanlagen eindringen kann. Das Problem mit dem Flüssigkeitszufluss ist bereits seit den 60ern bekannt. Durch den Flüssigkeitszufluss wird einerseits das Kanalitidsalz – das Fundament des Bergwerks – aufgelöst. Anderseits greift die Salzlauge die Metallfässer an. „Eine tickende Zeitbombe: entweder das gesamte Bergwerk stürzt ein oder Atommüll tritt aus den aufgelösten Fässern aus – oder beides tritt ein“, so Dettmann. Dennoch ist das Bergwerk 1979 zur Einlagerung von Atomfässern in Betrieb genommen worden, obwohl dem Betreiber bewusst war, dass die Anlagen nicht zur Einlagerung von Atommüll geeignet sind.
Bereits seit 1988 ist auch der Öffentlichkeit bekannt, dass an der Südflanke der Asse Salzauge in die Stollenanlagen eindringt. Dies hätte zu schnellem Handeln führen müssen, denn der Weg der Lauge ist nach wie vor völlig unbekannt“, so Wiegel. „Es ist in Asse II keine trockene Lagerung der Fässer möglich“, mahnte die Kommunalpolitikerin. Für beide Referenten ist eine vollständige Untersuchung einer Rückholkung des Atommülls mit Risikoanalyse unter Atomrecht unumgänglich. Auch ist eine Risikoanalyse für das Flutungskonzept des Betreibers zu erstellen. Bisher steht das Forschungsbergwerk noch unter Bergrecht. Laut Atomgesetz müssen alle Atommüllfässer wartungsfrei von der Außenwelt abgeschirmt sein. Dies ist in der Asse durch den Salzlaugeneintritt nicht mehr möglich, da der Atommüll durch das Grundwasser wieder ans Tageslicht gelangen und die Umwelt kontaminieren kann. Eine Klage auf Anwendung des Atomgesetzes ist schon im April beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg durch eine Interessengemeinschaft eingereicht worden.
Auf die Frage des Juso-Vorsitzenden William Labitzke, ob die Bevölkerung merkt, dass es bereits 5 vor 12 ist, antwortete Heike Wiegel: „Sicher. Der öffentliche Druck fördert immer neue Informationen zutage. Die Menschen werden wütend, denn es geht um ihre unmittelbare Nachbarschaft.“ Für beide Referenten ist eine Rückholung des Atommülls unter Atomrecht unumgänglich. „Wir fordern eine rückholbare Lagerung, um folgende Generationen die Entscheidung offen zu halten, wie das Problem in Zukunft gelöst wird“, so Wiegel. Mehr Informationen zu diesem Thema unter www.asse2.de.