

Dass die Stadtverwaltung prüft, ob Flashmobs gegen geltendes Recht verstoßen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, halten die Jusos für durchaus legitim. Sie kritisieren aber, dass die Stadt schon mehrfach Veranstaltungen auf dem Schlossplatz und Burgplatz mit Hilfe der Sondernutzungssatzung willkürlich verboten habe. „Unserer Meinung nach gehen die Einschränkungen im Rahmen der Sondernutzungssatzung für die beiden Plätze deutlich zu weit und bieten Raum für willkürliche Entscheidungen“, kritisiert Labitzke. Die Jusos hätten bereits überlegt, im Bundestagswahlkampf ebenfalls einen „Flashmob“ zu organisieren und befürchten jetzt ein Verbot durch die Stadtverwaltung.
Im Rahmen der Satzung sind nur „Nutzungen mit stadtgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung sowie hochwertige kulturelle Veranstaltungen“ erlaubt. Ausnahmen können nur bei Veranstaltungen mit „besonderem öffentlichen Interesse“ gemacht werden. Gerade die Ausnahmeregelung ist nach Ansicht der Jusos schwammig und bietet Raum für Willkür. „Die Plätze sollten für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger offen für Aktivitäten und ein Ort der Lebensfreude sein. Kulturelles Leben besteht nicht nur aus Openair-Vorstellungen des Staatstheaters oder Glorifizierungen mittelalterlicher Stadtgeschichte. Zu einer lebendigen Stadtkultur gehören in der heutigen Zeit eben Aktionen wie Konzerte, Maikundgebungen oder eben Flashmobs“, meint William Labitzke. Die Braunschweiger Jusos fordern jetzt den Rat der Stadt Braunschweig auf, die Sondernutzungssatzung zu überarbeiten. Insbesondere die Paragraphen 6a und b sollten gestrichen werden. „Bis dahin bitten wir die Stadtverwaltung, mehr Sensibilität bei der Zulassung von Veranstaltungen an den Tag zu legen“, erklärt der Braunschweiger Juso-Vorsitzende.