Jusos kritisieren neues Versammlungsgesetz

Der niedersächsische Landtag berät zur Zeit den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz, das das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit massiv einschränken würde. Die Braunschweiger Jusos kritisieren diesen Vorstoß, demokratische Rechte zu beschränken und fordern ein liberales Versammlungsrecht. Politisches Engagement müsse gefördert und nicht unterdrückt werden.

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„Es kann nicht sein, dass sämtliche Flugblätter vor Demonstrationen der Polizei vorgelegt werden müssen und den TeilnehmerInnen vorgeschrieben wird, welche Kleidung sie zu tragen haben“, beanstandete Juso-Vorstandsmitglied Benjamin Schmidt die bestehende Auflagenpraxis der Versammlungsbehörden. Die unzähligen Restriktionen, die meist ohne eine erkennbare konkrete Gefährdungslage verordnet würden, hätten eine stark abschreckende Wirkung auf potenzielle VersammlungsteilnehmerInnen.

Bisher sind solche Auflagen oft rechtswidrig und könnten auf dem Rechtsweg bekämpft werden. Aber mit dem neuen Versammlungsgesetz, das sich im Gesetzgebungsverfahren des Niedersächsischen Landtags befindet, könnte sich das ändern. Die Jusos kritisieren scharf, dass viele Elemente der bestehenden Auflagenpraxis in das Gesetz übernommen werden sollen.

„Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, gehen wir davon aus, dass es zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird“, so Schmidt weiter. Der 24-Jährige verwies darauf, dass schon das Versammlungsgesetz des Freistaats Bayern Ende Februar 2010 von Karlsruhe gekippt worden ist. Das Gericht berief sich dabei auf Artikel 8 des Grundgesetzes, in dem die Versammlungsfreiheit als Grundrecht festgehalten ist. Auch in Artikel 20 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN findet man den Satz „Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.“

Als äußerst problematisch im niedersächsischen Entwurf stufte Schmidt etwa die Regelung ein, dass Veranstalter einer Versammlung abgelehnt werden dürften, wenn sie „ungeeignet“ erschienen. In der Tat bleibt in der Vorlage unklar, was das heißen soll.
Sie sei, ergänzte Schmidt, voll mit derlei unbestimmten Formulierungen, die obrigkeitsstaatlicher Willkür Tür und Tor öffneten.

Schmidt fasste zusammen: „Hierbei handelt es sich faktisch um ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Womöglich ist es kein Zufall, dass Schwarz-Gelb gerade in der augenblicklichen wirtschaftlichen und sozialen Situation ein solches undemokratisches Gesetz durchbringen will. Wir als Jusos aber fordern ein liberales Versammlungsrecht und lehnen den Gesetzesvorschlag deshalb entschieden ab.“