Richtlinie des Juso UB

Beschlossen auf der Juso-Unterbezirkskonferenz am 10.Dezember 2022

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 [Eingliederung]

Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen ist eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 10 des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Sie gehört dem Unterbezirk Braunschweig an. Diese Richtlinien konkretisieren für den Juso-Unterbezirk Braunschweig die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften in der SPD.

§ 2 [Mitgliedschaft]

(1) Den Jusos gehören alle Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an, die in der EDV-Mitgliederverwaltung der SPD – MAVIS – in Braunschweig gemeldet sind. Dies kann über den Juso-Unterbezirksvorstand angefragt werden.

(2) Mitarbeiten können ebenso Personen, die gegenüber der untersten vorhandenen Gliederungsebene der Jusos ihre Mitgliedschaft schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß § 6 des Organisationsstatuts der SPD vorliegt. Sie können jedoch nicht die Jusos in Gremien der SPD vertreten. Sie haben aktives und passives Wahlrecht, sofern sie in der EDV-Mitgliederverwaltung der SPD Braunschweig gemeldet sind. Dies kann über den Juso-Unterbezirksvorstand angefragt werden.

§ 3 [Wahlen]

(1) Wahlen erfolgen grundsätzlich nach der gültigen Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Näheres regeln der § 3 (2) und der § 4 dieser Richtlinie.

(2) Bei allen Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Wird ein weiterer Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.

§ 4 [Quotierung]

(1) Mindestens 40 % der Mitglieder eines Vorstandes oder einer Delegation müssen Frauen sein.

(2) Gelingt es nicht, die entsprechenden Plätze mit Frauen zu besetzen, verringert sich die Gesamtzahl des Gremiums bzw. der Delegation, bis die Quote erfüllt wird.

§ 5 [Beschlussfähigkeit; Beschlüsse]

(1) Ein Gremium, das sich aus gewählten Personen zusammensetzt, ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Eine Beschlussunfähigkeit muss nach Feststellung der Beschlussfähigkeit auf Antrag festgestellt werden.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Richtlinie nichts anderes bestimmt.

§ 6 [Richtlinienverstöße]

Bestehen Zweifel, ob ein Beschluss eines Gremiums gegen die Richtlinie verstößt, so entscheiden die zuständigen Gremien des SPD-Unterbezirkes über dessen Gültigkeit.

II. Organe

§ 7 [Organe des Unterbezirkes]

Organe des Juso-Unterbezirkes sind die Juso-Unterbezirkskonferenz (UBK), die außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) und der Juso-Unterbezirksvorstand (Vorstand).

II. a) Die Juso-Unterbezirkskonferenz

§ 8 [Allgemeines]

(1) Die Unterbezirkskonferenz (UBK) ist das höchste Organ des Juso-Unterbezirkes.
(2) Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern gemäß § 2 dieser Richtlinie.
(3) Die UBK gibt sich eine Tages- und Geschäftsordnung.

§ 9 [Einberufung]

(1) Die UBK wird vom Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einberufen.
(2) Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
(3) Sie muss zusammenkommen, wenn der UB-Vorstand dies mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§ 10 [Einladung]

(1) Eine schriftliche Einladung geht an alle Mitglieder gemäß § 2 dieser Richtlinie
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen.

§ 11 [Aufgaben]

(1) Die UBK hat folgende Aufgaben:
1. Beschluss über das Arbeitsprogramm / den Leitfaden für die Juso-Arbeit im
Unterbezirk
2. Beschluss über die an sie gestellten Anträge
3. Entlastung des UB-Vorstandes
4. Abstimmung über die Größe und Wahl des Vorstandes
5. Wahl des:der Delegierten und Gastdelegierten für den SPD-Unterbezirksausschuss
6. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten für den SPD-Unterbezirksparteitag
7. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten zur Juso-Bezirkskonferenz
8. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten für die Juso-Landeskonferenz
9. Gegebenenfalls Wahl des:der Delegierten und Gastdelegierten für den Juso-Landesauschuss

(2) Sie kann weitere Nominierungen für Ämter innerhalb der Jusos oder der SPD aussprechen.

(3) Sie kann die Unterrichtung über Beschlüsse der Organe verlangen.

§ 12 [Anträge]

(1) Anträge müssen dem UB-Vorstand spätestens 7 Tage vor der Konstituierung der UBK als Datei vorliegen.

(2) Das Antragsbuch muss allen Mitgliedern gemäß § 2 spätestens fünf Tage vor der Konstituierung der UBK in der vorhandenen E-Mail-Verteilerliste zugesendet werden. Zudem müssen auf aktiven Wunsch jedes einzelnen Mitglieds das Antragsbuch in ausgedruckter Form am Tag der UBK zur Verfügung stehen.

(3) Anträge und Änderungsanträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

II. b) Die außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 13 [Allgemeines]

(1) Die außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist neben der UBK ein beschlussfassendes Gremium des Juso-Unterbezirks Braunschweig.

(2) Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern gemäß § 2 dieser Richtlinie.

(3) Die AMV gibt sich eine Tages- und Geschäftsordnung.

§ 14 [Einberufung]

(1) Eine AMV wird vom Vorstand einberufen.

(2) Sie findet zwischen den UBKs in unregelmäßigen Abständen statt, wobei eine Einberufung zwischen den UBKs nicht zwingend erfolgen muss.

(3) Sie muss zusammenkommen, wenn der UB-Vorstand dies mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§ 15 [Einladung]

(1) Eine schriftliche Einladung geht an alle Mitglieder gemäß § 2 dieser Richtlinie.

(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen.

§ 16 [Aufgaben]

(1) Die AMV hat folgende Aufgaben:
1. Beschluss über die an sie gestellten Anträge
2. Gegebenenfalls Nachwahlen über nicht mehr im Amt stehende Vorstandsmitglieder
3. Gegebenenfalls Nachwahl des:der Delegierten oder Gastdelegierten für den
SPD-Unterbezirksausschuss
4. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten für den SPD-Unterbezirksparteitag
5. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten zur Juso-Bezirkskonferenz
6. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten zur Juso-Landeskonferenz
7. Gegebenenfalls Wahl des:der Delegierten und Gastdelegierten für den Juso-Landesausschuss

(2) Sie kann weitere Nominierungen für Ämter innerhalb der Jusos oder der SPD aussprechen.

(3) Sie kann die Unterrichtung über Beschlüsse der Organe verlangen.

§ 17 [Anträge]

(1) Anträge müssen dem UB-Vorstand spätestens 7 Tage vor der Konstituierung der AMV als Datei vorliegen.

(2) Das Antragsbuch muss allen Mitgliedern gemäß § 2 spätestens 5 Tage vor der Konstituierung der AMV in der vorhandenen E-Mail-Verteilerliste zugesendet werden. Zudem müssen auf aktiven Wunsch jedes einzelnen Mitglieds das Antragsbuch in ausgedruckter Form am Tag der UBK zur Verfügung stehen.

(3) Anträge und Änderungsanträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

II. c) Der Juso-Unterbezirksvorstand

§ 18 [Mitglieder]

(1) Der UB-Vorstand kann sich wie folgt zusammensetzen:

1. Der UB-Vorstand besteht aus der:die Vorsitzende:n und zwei, vier oder sechs Stellvertreter:innen. Die Vorstandsmitglieder neben der:die Vorsitzende:n sind gleichberechtigte StellvertreterInnen.

2. Der UB-Vorstand kann sich auch als Sprecher:innenkreis mit gleichberechtigten Mitgliedern organisieren. Aus seiner Mitte wird ein:e Vertreter:in für den SPD-Unterbezirksvorstand gewählt.

3. Die Bestimmung über die Größe und Organisationsform erfolgt gemäß § 11, Abs. 1, Satz 4.

(2) Mitglieder gemäß § 2 aus höheren Juso-Gliederungen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil (Kooptierung).

(3) Der Vorstand kann darüber hinaus mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner Mitglieder weitere Kooptierungen vornehmen, sofern durch die beratenden Mitglieder die Quotierung gemäß § 4 nicht verletzt wird.

(4) Bei Rücktritt des:der Vorsitzende:n wird der Vorstand bis zur Neuwahl des:der Vorsitzende:n auf der nachfolgenden UBK oder AMV als Sprecher:innenkreis fortgeführt. Zudem wird aus seiner Mitte ein:e Vertreter:in für den SPD-Unterbezirksvorstand gewählt.

§ 19 [Aufgaben]

(1) Der Vorstand leitet die Geschäfte des Juso-Unterbezirks Braunschweig gemäß der ihm von der UBK vorgelegten Arbeitsrichtlinien und Beschlüssen.

(2) Er vertritt die Beschlüsse der Jusos innerhalb der SPD und in der Öffentlichkeit.

(3) Er koordiniert die Termine der Jusos. Die Wünsche aller Juso-Mitglieder und der Arbeitskreise sind dabei zu berücksichtigen.

(4) Er kontrolliert die Arbeit der Arbeitskreise gemäß der von der UBK vorgelegten Arbeitsrichtlinien und Beschlüsse.

(5) Er kann kurzfristig Anträge auf Einrichtung eines inhaltlichen oder organisatorischen
Arbeitskreises zustimmen. Die Einrichtung eines Arbeitskreises muss auf der nachfolgenden AMV oder UBK bestätigt werden.

(6) Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und allen Mitgliedern auf den Juso-Sitzungen mitzuteilen. Die Beschlüsse sind spätestens auf der nachfolgenden AMV oder UBK allen Mitgliedern gemäß § 2 zur Abstimmung vorzulegen. Bei Ablehnung muss der Vorstand diese Beschlüsse zurücknehmen.

(7) Er legt allen Mitgliedern gemäß § 2 auf der UBK einen detaillierten Rechenschaftsbericht über seine Arbeit in der abgelaufenen Amtsperiode vor.

III.Weiterer Aufbau

§ 20 [Arbeitsbereiche]

Die Arbeitsbereiche des Juso-Unterbezirks Braunschweig sind in Juso-Sitzungen und Arbeitskreisen gegliedert.

III. a) Juso-Sitzungen

§ 21 [Grundsätzliches]

(1) Die Juso-Sitzungen finden in der Regel jeden Mittwoch im Dr. Heinrich-Jasper-Saal des SPD-Bezirks Braunschweig statt. Sie beginnt um 18.30 Uhr und soll eine Tagungszeit von zwei Stunden nicht überschreiten.

(2) Während einer Sitzung herrscht im Sitzungszimmer Alkohol- und Rauchverbot.

§ 22 [Ausgestaltung]

(1) Die Leitung einer Juso-Sitzung obliegt dem Vorstand. Auf Wunsch kann die Sitzungsleitung auch von Juso-Mitgliedern ausgeführt werden, die keine gewählten Vorstandsmitglieder sind. Bei der Leitung der Sitzungen ist auf das Einhalten einer offen-quotierten Redeliste zu achten („Reißverschlussprinzip“).

(2) Die thematischen Schwerpunktthemen können vom Vorstand, den Arbeitskreisen oder von Einzelpersonen vorbereitet werden. Auch Personen, die nicht Mitglied gemäß § 2 sind, haben das Recht, ein Schwerpunktthema vorzubereiten und vorzustellen.

(3) Neben thematisch-vorbereiteten Schwerpunktthemen sollen auch in regelmäßigen Abständen Themen auf den Juso-Sitzungen diskutiert werden, die einen aktuellen Bezug haben. In diesen „Aktuellen Runden“ ist dabei darauf zu achten, dass möglichst alle Juso-Aktiven sich an dem Diskussionsprozess beteiligen.

(4) Darüber hinaus sollen auf Juso-Sitzungen auch organisatorische Sitzungen stattfinden, auf denen alle Aktiven an der Organisation von Aktionen und Infoständen beteiligt werden.

III. b) Arbeitskreise

§ 23 [Grundsätzliches]

(1) Jede:r aktive Juso in Braunschweig hat Vorschlagsrecht zur Gründung eines Arbeitskreises. Der Juso-Unterbezirksvorstand richtet mittels eines Vorstandsbeschlusses einen Arbeitskreis vorübergehend ein. Eine Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über die Gründung eines Arbeitskreises.

(2) Vor der Gründung eines Arbeitskreises müssen dem Juso-Unterbezirksvorstand sowie allen Braunschweiger JungsozialistInnen folgende Punkte vorgelegt werden:
1. Thema und Inhalt des Arbeitskreises
2. Ziel der Arbeitskreises
3. Themengebiete, die im Arbeitskreis behandelt werden sollen

(3) Jeder Arbeitskreis hat – oder benennt – ein verantwortliches Koordinationsteam welches mindestens aus zwei aktiven Jusos unter der Beachtung der Quotierung gemäß § 4 besteht. Dieses Koordinationsteam koordiniert die Arbeit in den Arbeitskreisen und lädt alle Aktiven zu deren Treffen ein.

§ 24 [Aufgaben, Rechte und Pflichten]

(1) Arbeitskreise haben die Aufgabe, inhaltliche Themen für Juso-Sitzungen vorzubereiten. Inhalte und Ergebnisse aus den Treffen, aber auch Vorhaben (Projekte o.ä.) der Arbeitskreise, werden am nächst möglichen Juso-Treffen vorgestellt. So kann eine transparente und erfolgreiche Arbeit im Unterbezirk entstehen.

(2) Die Arbeitskreise erarbeiten zu ihrem Themengebiet Thesen und Papiere als Diskussionsgrundlage. Als Expert:innen tragen sie Ihre Ergebnisse den anderen Jusos an einem Mittwochstreffen vor. So haben Arbeitsgruppen und -kreise, wann immer sie wollen, die Möglichkeit, die inhaltliche Arbeit des Juso-Unterbezirks – in Absprache mit dem Juso-Unterbezirksvorstand – aktiv zu gestalten.

(3) Die Arbeitskreise arbeiten im Rahmen der Richtlinien des Leitfadens eigenständig und können auf die Hilfe des Unterbezirksvorstandes zurückgreifen.

(4) Die Arbeitskreise sind Untergliederungen des Juso-Unterbezirks. Es bedarf immer einer Absprache mit dem Unterbezirksvorstand, um die Arbeit im Unterbezirk zu koordinieren. Der Unterbezirksvorstand hat somit auch ein Weisungsrecht und kann davon jederzeit Gebrauch machen.

(5) Die Arbeitskreise haben kein Stimmrecht. Somit ist der Unterbezirksvorstand als übergeordnete Ebene der Jusos vor Ort für sie der verantwortliche Ansprechpartner. Für Unterbezirkskonferenzen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen steht den Arbeitskreisen ein Antragsrecht zu.

IV. Schlussbestimmungen

§ 25 [Richtlinienänderungen]

Die Richtlinie kann nur von der Unterbezirkskonferenz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

§ 26 [Inkrafttreten]

Die Richtlinie wurde am 10. Dezember 2022 einstimmig auf der Juso-Unterbezirkskonferenz beschlossen.