Richtlinie des Juso UB

Beschlossen auf der Juso-Unterbezirkskonferenz am 11. Juni 2011

I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 [Eingliederung]

Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen ist eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 10 des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Sie gehört dem Unterbezirk Braunschweig an. Diese Richtlinien konkretisieren für den Juso-Unterbezirk Braunschweig die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften in der SPD.

§ 2 [Mitgliedschaft]

(1) Den Jusos gehören alle Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bis zum Alter von einschließlich 34 Jahren an, die in der EDV-Mitgliederverwaltung der SPD – MAVIS – in Braunschweig gemeldet sind. Dies kann über die*den Juso-Unterbezirksvorsitzende*n angefragt werden.
(2) Mitarbeiten können ebenso Personen, die gegenüber der untersten vorhandenen Gliederungsebene der Jusos ihre Mitgliedschaft schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß § 6 des Organisationsstatuts der SPD vorliegt. Sie können jedoch nicht die Jusos in Gremien der SPD vertreten. Sie haben aktives und passives Wahlrecht, sofern sie in der EDV-Mitgliederverwaltung der SPD Braunschweig gemeldet sind. Dies kann über die*den Juso-Unterbezirksvorsitzende*n angefragt werden.
(3) Für das Amt des*der Kassierer*in können nur SPD-Mitglieder unter 35 Jahren kandidieren.

§ 3 [Wahlen]

(1) Wahlen erfolgen grundsätzlich nach der gültigen Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Näheres regeln der § 3 (2) und der § 4 dieser Richtlinie.
(2) Bei allen Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Wird ein weiterer Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache
Mehrheit.

§ 4 [Quotierung]

(1) Mindestens 40 % der Mitglieder eines Vorstandes oder einer Delegation müssen Frauen sein.
(2) Gelingt es nicht, die entsprechenden Plätze mit Frauen zu besetzen, verringert
sich die Gesamtzahl des Gremiums bzw. der Delegation, bis die Quote erfüllt wird.

§ 5 [Beschlussfähigkeit; Beschlüsse]

(1) Ein Gremium, das sich aus gewählten Personen zusammensetzt, ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Eine Beschlussunfähigkeit
muss nach Feststellung der Beschlussfähigkeit auf Antrag festgestellt werden.
(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Richtlinie nichts
anderes bestimmt.

§ 6 [Richtlinienverstöße]

Bestehen Zweifel, ob ein Beschluss eines Gremiums gegen die Richtlinie verstößt,
so entscheiden die zuständigen Gremien des SPD-Unterbezirkes über dessen Gültigkeit.

II. Organe

§ 7 [Organe des Unterbezirkes]

Organe des Juso-Unterbezirkes sind die Juso-Unterbezirkskonferenz (UBK),
die außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) und der
Juso-Unterbezirksvorstand (Vorstand).
II. a) Die Juso-Unterbezirkskonferenz

§ 8 [Allgemeines]

(1) Die Unterbezirkskonferenz (UBK) ist das höchste Organ des Juso-Unterbezirkes.
(2) Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern gemäß § 2 dieser Richtlinie.
(3) Die UBK gibt sich eine Tages- und Geschäftsordnung.
§ 9 [Einberufung]
(1) Die UBK wird vom Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einberufen.
(2) Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
(3) Sie muss zusammenkommen, wenn der UB-Vorstand dies mit einfacher Mehrheit
seiner stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§ 10 [Einladung]

(1) Eine schriftliche Einladung geht an alle Mitglieder gemäß § 2 dieser Richtlinie
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen.

§ 11 [Aufgaben]

(1) Die UBK hat folgende Aufgaben:
1. Beschluss über das Arbeitsprogramm / den Leitfaden für die Juso-Arbeit im
Unterbezirk
2. Beschluss über die an sie gestellten Anträge
3. Entlastung des UB-Vorstandes und der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters
4. Abstimmung über die Größe und Wahl des Vorstandes
5. Wahl der Revisorinnen und Revisoren
6. Wahl des / der Delegierten und Gastdelegierten für den SPD-Unterbezirksausschuss
7. Gegebenenfalls Wahl des / der Delegierten und Gastdelegierten für den SPD-Unterbezirksparteitag
8. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten und Gastdelegierten zur Juso-Bezirkskonferenz
9. Gegebenenfalls Nominierungen der Delegierten für die Juso-Landeskonferenz und
den Juso-Bundeskongress
(2) Sie kann weitere Nominierungen für Ämter innerhalb der Jusos oder der SPD
aussprechen.
(3) Sie kann die Unterrichtung über Beschlüsse der Organe verlangen.

§ 12 [Anträge]

(1) Anträge müssen dem / der Vorsitzenden des Vorstandes spätestens 10 Tage vor
der Konstituierung der UBK als Datei vorliegen.
(2) Das Antragsbuch muss allen Mitgliedern gemäß § 2 spätestens eine Woche vor
der Konstituierung der UBK in der vorhandenen E-Mail-Verteilerliste zugesendet
werden. Des Weiteren muss das Antragsbuch am Tag der UBK jedem Mitglied ausgedruckt
zur Verfügung gestellt werden.
(3) Anträge und Änderungsanträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
II. b) Die außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 13 [Allgemeines]

(1) Die außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist neben der UBK ein beschlussfassendes
Gremium des Juso-Unterbezirks Braunschweig.
(2) Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern gemäß § 2 dieser Richtlinie.
(3) Die AMV gibt sich eine Tages- und Geschäftsordnung.

§ 14 [Einberufung]

(1) Eine AMV wird vom Vorstand einberufen.
(2) Sie findet zwischen den UBKs in unregelmäßigen Abständen statt, wobei eine
Einberufung zwischen den UBKs nicht zwingend erfolgen muss.
(3) Sie muss zusammenkommen, wenn der UB-Vorstand dies mit einfacher Mehrheit
seiner stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§ 15 [Einladung]

(1) Eine schriftliche Einladung geht an alle Mitglieder gemäß § 2 dieser Richtlinie.
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen.

§ 16 [Aufgaben]

(1) Die AMV hat folgende Aufgaben:
1. Beschluss über die an sie gestellten Anträge
2. Gegebenenfalls Nachwahlen über nicht mehr im Amt stehende Vorstandsmitglieder
3. Gegebenenfalls Nachwahl des / der Delegierten oder Gastdelegierten für den
SPD-Unterbezirksausschuss
4. Gegebenenfalls Wahl des / der Delegierten für den SPD-Unterbezirksparteitag
5. Gegebenenfalls Wahl der Delegierten zur Juso-Bezirkskonferenz
6. Gegebenenfalls Nominierungen der Delegierten für die Juso-Landeskonferenz und
den Juso-Bundeskongress
(2) Sie kann weitere Nominierungen für Ämter innerhalb der Jusos oder der SPD
aussprechen.
(3) Sie kann die Unterrichtung über Beschlüsse der Organe verlangen.

§ 17 [Anträge]

(1) Anträge müssen dem / der Vorsitzenden des Vorstandes spätestens 5 Tage vor
der Konstituierung der AMV als Datei vorliegen.
(2) Das Antragsbuch muss allen Mitgliedern gemäß § 2 spätestens 3 Tage vor der
Konstituierung der AMV in der vorhandenen E-Mail-Verteilerliste zugesendet werden.
Des Weiteren muss das Antragsbuch am Tag der AMV jedem Mitglied ausgedruckt
zur Verfügung gestellt werden.
(3) Anträge und Änderungsanträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
II. c) Der Juso-Unterbezirksvorstand

§ 18 [Mitglieder]

(1) Der UB-Vorstand besteht aus der / dem Vorsitzenden, der / dem KassiererIn und
einer, drei oder fünf StellvertreterInnen. Die Vorstandsmitglieder neben der / dem
Vorsitzenden sind gleichberechtigte StellvertreterInnen.
(2) Mitglieder gemäß § 2 aus höheren Juso-Gliederungen nehmen mit beratender
Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil (Kooptierung).
(3) Der Vorstand kann darüber hinaus mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner Mitglieder weitere
Kooptierungen vornehmen, sofern durch die beratenden Mitglieder die Quotierung
gemäß § 4 nicht verletzt wird.
(4) Bei Rücktritt des / der Vorsitzenden wählt der Vorstand auf Vorschlag des / der
Ausscheidenden einen kommissarischen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Gleiches gilt
für den Fall eines Rücktritts des / der SchatzmeisterIn. Dabei darf der / die kommissarische
Vorsitzende nicht das Amt des Schatzmeisters / der Schatzmeisterin bekleiden
und umgekehrt.

§ 19 [Aufgaben]

(1) Der Vorstand leitet die Geschäfte des Juso-Unterbezirks Braunschweig gemäß
der ihm von der UBK vorgelegten Arbeitsrichtlinien und Beschlüssen.
(2) Er vertritt die Beschlüsse der Jusos innerhalb der SPD und in der Öffentlichkeit.
(3) Er koordiniert die Termine der Jusos. Die Wünsche aller Juso-Mitglieder und der
Arbeitskreise sind dabei zu berücksichtigen.
(4) Die Verwaltung der Kasse gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Vorstands. Auf
Vorschlag des / der SchatzmeisterIn wird ein Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr
verabschiedet.
(5) Er kontrolliert die Arbeit der Arbeitskreise gemäß der von der UBK vorgelegten
Arbeitsrichtlinien und Beschlüsse.
(6) Er kann kurzfristig Anträge auf Einrichtung eines inhaltlichen oder organisatorischen
Arbeitskreises zustimmen. Die Einrichtung eines Arbeitskreises muss auf der
nachfolgenden AMV oder UBK bestätigt werden.
(7) Er verwaltet die Adressliste aller Juso-Aktiven.
(8) Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und allen Mitgliedern auf
den Juso-Sitzungen mitzuteilen. Die Beschlüsse sind spätestens auf der nachfolgenden
AMV oder UBK allen Mitgliedern gemäß § 2 zur Abstimmung vorzulegen. Bei Ablehnung
muss der Vorstand diese Beschlüsse zurücknehmen.
(9) Er legt allen Mitgliedern gemäß § 2 auf der UBK einen detaillierten Rechenschaftsbericht
über seine Arbeit in der abgelaufenen Amtsperiode vor. In diesem Zusammenhang
legt der / die SchatzmeisterIn einen detaillierten Kassenbericht der abgelaufenen
Amtsperiode vor.

III.Weiterer Aufbau

§ 20 [Arbeitsbereiche]

Die Arbeitsbereiche des Juso-Unterbezirks Braunschweig sind in Juso-Sitzungen und
Arbeitskreisen gegliedert.

III. a) Juso-Sitzungen

§ 21 [Grundsätzliches]

(1) Die Juso-Sitzungen finden in der Regel jeden Mittwoch im Volksfreundsaal des
SPD-Bezirks Braunschweig statt. Sie beginnt um 18.30 Uhr und soll eine Tagungszeit
von zwei Stunden nicht überschreiten.
(2) Während einer Sitzung herrscht im Sitzungszimmer Alkohol- und Rauchverbot.

§ 22 [Ausgestaltung]

(1) Die Leitung einer Juso-Sitzung obliegt dem Vorstand. Auf Wunsch kann die Sitzungsleitung
auch von Juso-Mitgliedern ausgeführt werden, die keine gewählten
Vorstandsmitglieder sind. Bei der Leitung der Sitzungen ist auf das Einhalten einer
offen-quotierten Redeliste zu achten („Reißverschlussprinzip“)
(2) Die thematischen Schwerpunktthemen werden in der Regel von den Arbeitskreisen
oder dem Vorstand vorbereitet. Sollte ein gewünschtes Thema nicht durch einen
Arbeitskreis abgedeckt werden, können auch Einzelpersonen Themen für die Juso-
Sitzung vorbereiten und vorstellen.
(3) Neben thematisch-vorbereiteten Schwerpunktthemen sollen auch in regelmäßigen
Abständen Themen auf den Juso-Sitzungen diskutiert werden, die einen aktuellen
Bezug haben. In diesen „Aktuellen Runden“ ist dabei darauf zu achten, dass
möglichst alle Juso-Aktiven sich an dem Diskussionsprozess beteiligen.
(4) Darüber hinaus sollen auf Juso-Sitzungen auch organisatorische Sitzungen stattfinden,
auf denen alle Aktiven an der Organisation von Aktionen und Infoständen beteiligt
werden.

III. b) Arbeitskreise

§ 23 [Grundsätzliches]

(1) JedeR aktive JungsozialistIn in Braunschweig hat Vorschlagsrecht zur Gründung
eines Arbeitskreises. Der Juso-Unterbezirksvorstand richtet mittels eines Vorstandsbeschlusses
einen Arbeitskreis vorübergehend ein. Eine Mitgliederversammlung entscheidet
endgültig über die Gründung eines Arbeitskreises.
(2) Vor der Gründung eines Arbeitskreises müssen dem Juso-Unterbezirksvorstand
sowie allen Braunschweiger JungsozialistInnen folgende Punkte vorgelegt werden:
1. Thema und Inhalt des Arbeitskreises
2. Ziel der Arbeitskreises
3. Themengebiete, die im Arbeitskreis behandelt werden sollen
(3) Jeder Arbeitskreis hat – oder benennt – ein verantwortliches Koordinationsteam
(meistens zwei JungsozialistInnen). Dieses Koordinationsteam koordiniert die Arbeit
in den Arbeitskreisen und lädt alle Aktiven zu deren Treffen ein.
§ 24 [Aufgaben, Rechte und Pflichten]
(1) Arbeitskreise haben die Aufgabe, inhaltliche Themen für Juso-Sitzungen vorzubereiten.
Inhalte und Ergebnisse aus den Treffen, aber auch Vorhaben (Projekte o.ä.)
der Arbeitskreise, werden am nächst möglichen Juso-Treffen vorgestellt. So kann eine
transparente und erfolgreiche Arbeit im Unterbezirk entstehen.
(2) Die Arbeitskreise erarbeiten zu ihrem Themengebiet Thesen und Papiere als Diskussionsgrundlage.
Als ExpertInnen tragen sie Ihre Ergebnisse den anderen Jusos
an einem Mittwochstreffen vor. So haben Arbeitsgruppen und -kreise, wann immer
sie wollen, die Möglichkeit, die inhaltliche Arbeit des Juso-Unterbezirks – in Absprache
mit dem Juso-Unterbezirksvorstand – aktiv zu gestalten.
(3) Die Arbeitskreise arbeiten im Rahmen der Richtlinien des Leitfadens eigenständig
und können auf die Hilfe des Unterbezirksvorstandes zurückgreifen.
(4) Die Arbeitskreise sind Untergliederungen des Juso-Unterbezirks. Es bedarf immer
einer Absprache mit dem Unterbezirksvorstand, um die Arbeit im Unterbezirk zu koordinieren.
Der Unterbezirksvorstand hat somit auch ein Weisungsrecht und kann
davon jederzeit Gebrauch machen.
(5) Die Arbeitskreise haben kein Stimmrecht. Somit ist der Unterbezirksvorstand als
übergeordnete Ebene der JungsozialistInnen vor Ort für sie der verantwortliche Ansprechpartner.
Für Unterbezirkskonferenzen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen
steht den Arbeitskreisen ein Antragsrecht zu.
IV. Schlussbestimmungen

§ 18 [Richtlinienänderungen]

Die Richtlinie kann nur von der Unterbezirkskonferenz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
der anwesenden Mitglieder geändert werden.

§ 19 [Inkrafttreten]

Die Richtlinie wurde am 11. Juni 2011 einstimmig beschlossen und vom SPD-Unterbezirksvorstand
am 26. September 2011 einmütig bestätigt. Sie tritt somit rückwirkend
am 11. Juni 2011 in Kraft.